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Kinderbetreuungs-Zuschuss

Ein Zuschuss ist eine bestimmte Summe Geld,
die man für eine bestimmte Ausgabe bekommt.
Dieses Geld muss man nicht zurückzahlen.

Wir möchten Mütter und Väter unterstützen,
die für ihr Kind eine Betreuung brauchen,
damit sie zur Arbeit gehen können, 
an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen
oder auf Arbeitssuche sind.

Höhe des Zuschusses

Sie bekommen den Zuschuss nur,
wenn Ihr Einkommen eine bestimmte
Grenze nicht überschreitet.

Informationsblatt zur Einkommens-Berechnung

Es gibt zwei Einkommensgrenzen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 %
der Betreuungskosten wenn Ihr Einkommen
zwischen der Grenze „I“ und „II“ liegt und
60 % wenn Ihr Einkommen unter der Grenze „I“ liegt.

Wo können Sie um den Zuschuss ansuchen?

Der Zuschuss für Kinderbetreuung ist online zu beantragen.
Wenn eine digitale Antragstellung nicht möglich ist,
wird auf Anfrage ein Papierformular zugeschickt.

Link zum Online-Formular für den Zuschuss für Kinderbetreuung

Weitere Informationen unter: Kinderbetreuungs-Zuschuss | Land Tirol

Stand: 10.04.2026