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Aufsuchende Hilfen sollen Personen mit psychosozialen Problemen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern.
​Ein aufsuchendes Angebot berücksichtigt die persönliche Situation, was bedeutet, dass die Hilfe auch zu Hause stattfinden kann bzw. dort wo man sich gerade aufhält.  

Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Imst und Innsbruck-Land West

Die Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der individuellen Gestaltung ihrer Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen und/oder begleitet diese bei ihren Freizeitaktivitäten. Die Assistenz wird im häuslichen Umfeld des Kindes/Jugendlichen oder im Rahmen von diversen Aktivitäten außerhalb des häuslichen Umfeldes erbracht.

Ganzjähriges Angebot auch in Ferienzeiten, an Feiertagen….

Durch die Freizeitassistenz ihres Kindes wird die Familie und/oder pflegende Angehörige im Alltag entlastet, sie ermöglicht Zeiten der Erholung und dient zur Unterstützung des familiären Umfelds.

Leistungsangebot

  • Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Antragstellung für die Familie
  • Einzelbegleitung des Kindes/Jugendlichen bei der selbstbestimmten Freizeitgestaltung
  • Begleitung zu diversen gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsveranstaltungen
  • Begleitung bei Aufbau und Erhalt/Pflege von Kontakten und Beziehungen
  • Begleitung/Unterstützung bei Freizeitaktivitäten mit Familie

Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Imst und Innsbruck-Land West

Ötztaler Höhe 11, 6430 Ötztal Bahnhof
Tel.0676/88509125
fafe.imst@fruehfoerdern.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
Termine nach Vereinbarung

Öffentlich erreichbar mit: Regionalbus 4194, 8352 und 4196

Kriterien der Inanspruchnahme

Voraussetzung für die Kostenübernahme der Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung durch das Land Tirol ist das Vorliegen einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0-18 Jahren.

Für die Inanspruchnahme der Ferienbegleitung ist zudem das Vorliegen eines Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe und/oder Pflegegeldbezug für Kinder oder Jugendliche notwendig.

Bei Berufstätigkeit der Eltern oder AlleinerzieherInnen werden zusätzliche Stunden für die Ferienbegleitung bewilligt.

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