Aufsuchende Hilfen sollen Personen mit psychosozialen Problemen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern.
Ein aufsuchendes Angebot berücksichtigt die persönliche Situation, was bedeutet, dass die Hilfe auch zu Hause stattfinden kann bzw. dort wo man sich gerade aufhält.
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Imst und Innsbruck-Land West
Die Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der individuellen Gestaltung ihrer Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen und/oder begleitet diese bei ihren Freizeitaktivitäten. Die Assistenz wird im häuslichen Umfeld des Kindes/Jugendlichen oder im Rahmen von diversen Aktivitäten außerhalb des häuslichen Umfeldes erbracht.
Ganzjähriges Angebot auch in Ferienzeiten, an Feiertagen….
Durch die Freizeitassistenz ihres Kindes wird die Familie und/oder pflegende Angehörige im Alltag entlastet, sie ermöglicht Zeiten der Erholung und dient zur Unterstützung des familiären Umfelds.
Leistungsangebot
- Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Antragstellung für die Familie
- Einzelbegleitung des Kindes/Jugendlichen bei der selbstbestimmten Freizeitgestaltung
- Begleitung zu diversen gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsveranstaltungen
- Begleitung bei Aufbau und Erhalt/Pflege von Kontakten und Beziehungen
- Begleitung/Unterstützung bei Freizeitaktivitäten mit Familie
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Imst und Innsbruck-Land West
Ötztaler Höhe 11, 6430 Ötztal BahnhofTel.0676/88509125
fafe.imst@fruehfoerdern.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Termine nach Vereinbarung
Öffentlich erreichbar mit: Regionalbus 4194, 8352 und 4196
Kriterien der Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung durch das Land Tirol ist das Vorliegen einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0-18 Jahren.
Für die Inanspruchnahme der Ferienbegleitung ist zudem das Vorliegen eines Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe und/oder Pflegegeldbezug für Kinder oder Jugendliche notwendig.
Bei Berufstätigkeit der Eltern oder AlleinerzieherInnen werden zusätzliche Stunden für die Ferienbegleitung bewilligt.