Aufsuchende Hilfen sollen Personen mit psychosozialen Problemen den Zugang zum Hilfesystem erleichtern.
Ein aufsuchendes Angebot berücksichtigt die persönliche Situation, was bedeutet, dass die Hilfe auch zu Hause stattfinden kann bzw. dort wo man sich gerade aufhält.
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Landeck
Die Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung unterstützt Kinder und
Jugendliche ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der individuellen
Gestaltung ihrer Freizeit nach ihren Vorlieben und Interessen und/oder begleitet diese bei
ihren Freizeitaktivitäten. Die Assistenz wird im häuslichen Umfeld des Kindes/Jugendlichen
oder im Rahmen von diversen Aktivitäten außerhalb des häuslichen Umfeldes erbracht.
Ganzjähriges Angebot auch in Ferienzeiten, an Feiertagen….
Durch die Freizeitassistenz ihres Kindes wird die Familie und/oder pflegende Angehörige im
Alltag entlastet, sie ermöglicht Zeiten der Erholung und dient zur Unterstützung des
familiären Umfelds.
Leistungsangebot
- Die Freizeitassistenz & Familienentlastung und Ferienbegleitung unterstützt Kinder und
- Kostenlose Beratung und Unterstützung bei Antragstellung für die Familie
- Einzelbegleitung des Kindes/Jugendlichen bei der selbstbestimmten Freizeitgestaltung
- Begleitung zu diversen gesellschaftlichen, kulturellen und Bildungsveranstaltungen
- Begleitung bei Aufbau und Erhalt/Pflege von Kontakten und Beziehungen
- Begleitung/Unterstützung bei Freizeitaktivitäten mit Familie
Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung, Landeck
Urichstraße 43, Ärztehaus 2, 6500 LandeckTel.0676/88509165
landeck@fruehfoerdern.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: Termine nach Vereinbarung
erreichbar mit: Stadtbus 12
Kriterien der Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Freizeitassistenz & Familienentlastung + Ferienbegleitung durch das Land Tirol ist das Vorliegen einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 0-18 Jahren.
Für die Inanspruchnahme der Ferienbegleitung ist zudem das Vorliegen eines Anspruches auf erhöhte Familienbeihilfe und/oder Pflegegeldbezug für Kinder oder Jugendliche notwendig.
Bei Berufstätigkeit der Eltern oder AlleinerzieherInnen werden zusätzliche Stunden für die Ferienbegleitung bewilligt.