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Heilpädagogische Familien gGmbH - Kitzbühel

Die Heilpädagogische Familien gemeinnützige GmbH ist ein freier Träger des Landes Tirol und bietet nachfolgende Angebote nach dem Tiroler Teilhabegesetz an:

Für die Abteilung Soziales/Behindertenhilfe:

  • Mobile Frühförderung für Kinder von 0 bis 6 Jahren 
  • Mobile Förderung für Kinder/Jugendliche von 6 bis 18 Jahren

Für die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe:

  • Aufsuchende Familienarbeit und sozialpädagogische Betreuung bzw. Unterstützung der Erziehung

Leistungsangebot

Mobile Frühförderung (0 - 6 Jahre) Förderung (6 - 18 Jahre) für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Behinderung:

  • Entwicklungsförderung in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, Emotion, Interaktion nach einem individuellen Förderkonzept.
  • Die Förderung findet ein- bis zweimal wöchentlich beim Kind/Jugendlichen zuhause bzw. im häuslichen Umfeld statt.
  • Wichtig sind dabei ein ganzheitlicher, ressourcenorientierter Ansatz und das Eingehen auf die Anliegen und Bedürfnisse des Kindes und der Familie. Ziel ist es, das Kind in seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu stärken, seine Handlungskompetenzen zu erweitern und zur bestmöglichen Teilhabe und Inklusion beizutragen.

Mobile Unterstützung der Erziehung bzw. aufsuchende Familienarbeit wird angeboten für:

  • Familien in Überforderungs- und Belastungssituationen, z. B. mit Konflikten im Familiensystem, mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Beeinträchtigung der Eltern, in/nach Trennungssituationen, mit schwieriger Flucht- bzw. Migrationsgeschichte, mit prekären sozioökonomischen Verhältnissen.
  • Familien, wo gemeinsam ausreichende Rahmenbedingungen für das Kindeswohl geschaffen werden müssen und die Bewältigung des Alltags unterstützt werden soll.
  • Kinder/Jugendliche mit psychoemotionalen oder sozialen Problemen bzw. Verhaltensauffälligkeiten.

Heilpädagogische Familien gGmbH - Kitzbühel

Salzburgerstraße 23a, 6380 St. Johann in Tirol
Tel. +43 5352 610 31
st.johann@hpfamilien.at
website: www.hpfamilien.at

Öffnungszeiten

Mo:

08:00 - 17:00 Uhr

Di:

08:00 - 17:00 Uhr

Mi:

08:00 - 17:00 Uhr

Do:

08:00 - 17:00 Uhr

Fr:

08:00 - 12:00 Uhr

Erstgespräche nur nach Terminvereinbarung.

Kriterien der Inanspruchnahme

  • Als anerkannte Einrichtung des Landes Tirol können die Kosten der erbrachten Leistungen zur Gänze mit dem Land verrechnen. Vorrausetzung für die mobile (Früh-)Förderung ist eine Diagnostik durch externe Stellen (z. B. Klinik, Psychodiagnostiker*innen) und die Bewilligung der zuständigen Behörde (Amt für Soziales/Behindertenhilfe).
  • Beim Vorliegen einer Beeinträchtigung im Sinne des Tiroler Teilhabegesetzes kann ein Antrag auf Mobile (Früh-)Förderung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Eine Empfehlung mit Zuweisungsdiagnostik durch eine Fachstelle (Klinik, niedergelassene Fachärzt*innen, psychologische Diagnostiker*innen u. a.) ist erforderlich. Eltern können sich bei der zuständigen Regionalstelle melden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Im Rahmen dieses Gesprächs kann gemeinsam der Antrag ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Bei allgemeinen familiären Problemen bzw. dem Wunsch nach Unterstützung der Erziehung ist erste Ansprechpartnerin die zuständige Kinder- und Jugendhilfe. Diese kann nach ihrer fachlichen Einschätzung eine aufsuchende Betreuung initiieren bzw. befürworten und die Kosten übernehmen.
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